Adventures in English
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AGBs

 

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Stand 01.08.2016

 

 

1. Anwendungsbereich

 

1.1. Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Adventures in English und dem Reisenden (im Folgenden auch “Kunde” genannt) für Reisen, die von Adventures in English veranstaltet werden oder für sonstige von Adventures in English angebotenen Leistungen.

 

1.2 Werden dem Kunden durch Adventures in English Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter vermittelt, so gelten deren eigene allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen Fällen ist Adventures in English nicht Vertragspartei.

 

2. Abschluss des Reisevertrages

 

2.1. Der Kunde bietet Adventures in English durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich, per Fax oder per e-Mail. Der Reisevertrag kommt durch eine entsprechende schriftliche Buchungsbestätigung von Adventures in English an den Reisenden zu Stande, die innerhalb von 10 Tagen ab dem Eingang der Reiseanmeldung zu Adventures in English zu erfolgen hat.

 

2.2. Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung vom Inhalt der Buchungsbestätigung ab, liegt ein neues Angebot von Adventures in English vor, dass innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch den Kunden angenommen werden kann. Wird das Angebot vom Kunden nicht innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) angenommen, so gilt das neue Angebot von Adventures in English als abgelehnt.

 

2.3. Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Adventures in English akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt werden.

 

3. Bezahlung des Reisepreises

 

3.1. Der jeweils gültige Reisepreis ergibt sich aus den Preislisten von Adventures in English. Sofern keine andere Angabe erfolgt, handelt es sich bei den ausgeschriebenen Preisen um Euro-Preise (€) pro Person. 

3.2. Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung laut Angebot (maximal 260,00 Euro pro Person) zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Zusätzlich müssen internationale Flugtickets (wenn gebucht) sofort bezahlt werden (inkl. Flughafentaxen und Gebühren).

 

3.3. Die Restzahlung ist, soweit kein anderer Zahlungstermin schriftlich vereinbart wird, spätestens 28 Tage vor Abreise zur Zahlung fällig. Erfolgt die Restzahlung trotz Fälligkeit nicht fristgerecht, kann Adventures in English vom Reisevertrag zurücktreten und die Stornokosten gem. Ziffer 6.2. geltend machen.

  

3.4. Wird die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 28 Tage vor Reisebeginn abgegeben, wird der gesamte Reisepreis auch schon vor Aushändigung der Reisebestätigung fällig. Bucht der Kunde seine Reise weniger als 28 Tage vor der Abreise, können für Rückfragen in Hotels entstehende Telefon-, Telefax- und Telegrammgebühren dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

  

3.5. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

 

 

4. Leistungen

 

4.1. Die von Adventures in English vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuellen Reiseangebot. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern (z.B. Druck- oder Rechenfehler) bleibt vorbehalten.

 

4.2. Dem Reisenden wird von Adventures in English empfohlen, sich Nebenabreden, aufgrund derer vertraglicher Leistungen geändert werden, schriftlich bestätigen zu lassen.

 

5. Leistungs- und Preisänderung

 

5.1. Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen des Reiseverlaufs erzwingen.

 

5.2. Auch erhebliche Leistungsänderungen in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die Adventures in English nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Adventures in English für den Kunden zumutbar sind.

 

5.3. Adventures in English ist zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises berechtigt, soweit sich die Preise einzelner Leistungsträger für Beförderungskosten einschließlich der Treibstoffzuschläge, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Landegebühren und sonstige Gebühren nach Vertragsabschluss nachweislich erhöht haben. Adventures in English ist zur Änderung des Reisepreises nur dann berechtigt, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monate liegt. Der Reisepreis erhöht sich in diesem Fall um den Erhöhungsbetrag der jeweils betroffenen Einzelleistung. Adventures in English ist verpflichtet, dem Kunden bis zum 21ten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine solche Preiserhöhung zu informieren.

 

5.4. Adventures in English ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren. Sowohl bei einer Preiserhöhung gem. Ziffer 5.3. um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, per Fax oder per e-Mail vom Vertrag zurücktreten oder durch Adventures in English die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Adventures in English in der Lage ist, aus seinem Reiseprogramm eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.

 

6. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 

6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Adventures in English. Dem Kunden wird empfohlen, zu Beweiszwecken den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

6.2. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann Adventures in English eine pauschale Entschädigung (Stornokosten) verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, wegen einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder aus vom Veranstalter zu vertretenen Gründen zurücktritt. Die Höhe der Stornokosten berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der mündlichen, schriftlichen oder per Fax oder e-Mail übermittelten Rücktrittserklärung bei Adventures in English wie folgt:

 

Bei Rücktritt

-          bis 45 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

-          44 – 20 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

-          19 – 10 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises

-          9 – 1 Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

-          Abreisetag oder Nichterscheinen bei Abreise 95% des Reisepreises

 

Der Kunde schuldet Adventures in English ferner 80 % des Reisepreises, wenn er nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente zum Abflug erscheint.

Adventures in English behält sich im Einzelfall eine konkrete höhere Schadensberechnung vor.

 

6.3. Flugumbuchungen sind nicht möglich. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, des Ortes, der Beförderung, etc. sind nur auf dem Wege der und Neubuchung möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch einen Namenswechsel Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100% entstehen. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Reisendem vom Kunden zu tragen.

 

6.4. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Adventures in English zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Adventures in English bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Adventures in English zurückerstattet worden sind.

 

6.5. Adventures in English kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese dem besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch Adventures in English

 

7.1. Adventures in English ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. In diesem Fall zahlt Adventures in English den bereits gezahlten Reisepreis abzüglich Stornokosten gem. Ziffer 6.2. zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sofern Adventures in English aus der Kündigung aus wichtigem Grund ein Schaden entsteht, ist der Kunde zu dessen Ersatz verpflichtet.

 

7.2. Adventures in English kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann Adventures in English Stornokosten nach Maßgabe von Ziffer 6.2. verlangen.

 

8. Höhere Gewalt

 

Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördlicher Maßnahmen, Streiks, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Adventures in English als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

Wird die Reise in Folge von höherer Gewalt von Adventures in English abgesagt, bemüht sich Adventures in English, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nimmt der Kunde an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis auf die Ersatzreise angerechnet. Eventuelle Zuvielzahlungen werden dem Kunden erstattet. Nimmt der Kunde an der Ersatzreise nicht teil, wird ihm der bezahlte Reisepreis erstattet. 

 

9. Haftung

 

9.1. Adventures in English haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

 

- die gewissenhafte Reisevorbereitung

- sorgfältige Ausfall- und Überwachung der Leistungsträger

- Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

- ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

 

9.2. Adventures in English haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels), die nicht von Adventures in English selbst hergestellt wurden.

 

9.3. Adventures in English beschränkt die Haftung für Schadenersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf 4.200,00 Euro. Diese Beschränkung gilt nur, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Adventures in English für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Liegt der dreifache Reisepreis höher als 4.200,00 Euro, so ist die Haftung unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Haben mehrere Reisende eine Reise gemeinsam gebucht, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis für jeden einzelnen der Gruppe. Berechnungsgrundlage ist daher der jeweilige Reisepreis des einzelnen Reiseteilnehmers.

  

9.4. Adventures in English haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nicht von Adventures in English selbst erbracht, sondern lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel. Entsprechendes gilt für Störungen und Mängel, die auf Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

 

9.5. Sofern Adventures in English im Prospekt oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters veröffentlicht, ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil eines Reisevertrages. Kurzfristige Änderungen behält sich Adventures in English vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.

 

9.6. Für alle von Adventures in English nicht selbst veranstalteten Reisen wird keine Veranstalterhaftung übernommen.

 

 

10. Verjährung

 

Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln (§ 651 c- 651 f BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Von dieser Verjährung innerhalb eines Jahres nicht umfasst sind Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Adventures in English oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

 

11. Versicherung

 

Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, Reisegepäckversicherung, etc.) mit Ausnahme der gesetzlichen Insolvenzsicherun

g (Versicherungsschein) enthalten.

 

Es wird dem Kunden empfohlen, entsprechende Versicherungen selbst abzuschließen.

 

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften

 

Der Kunde ist für Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie auf einer schuldhaften Fehlinformation von Adventures in English beruhen. Adventures in English ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten. Kosten für Impfungen sind im Reisepreis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden.

 

 

14. Obliegenheiten während der Reise, Gerichtsstand, Abtretungsverbot

 

14.1. Während der Reise auftretende Mängel hat der Kunde Adventures in English oder deren örtlicher Agentur anzuzeigen. Die Anschriften der örtlichen Agenturen sind in der Reisebeschreibung angegeben. Sofern für eine Reise keine örtliche Agentur angegeben ist, hat die Mängelanzeige unmittelbar gegenüber Adventures in English zu erfolgen. Der Kunde hat Adventures in English oder deren Agentur eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.

 

14.2. Es gilt deutsches Recht.

 

14.3. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sowie für Personen des Vertrags, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Strausberg.

 

14.4. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen.


 

 

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